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   BGH, 04.03.1993 - 2 StR 520/92   

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https://dejure.org/1993,2424
BGH, 04.03.1993 - 2 StR 520/92 (https://dejure.org/1993,2424)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1993 - 2 StR 520/92 (https://dejure.org/1993,2424)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1993 - 2 StR 520/92 (https://dejure.org/1993,2424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handlungsmodalitäten - Besonders schwerer Fall - Lebenslange Freiheitsstrafe - Mordmerkmal - Strafrahmenwahl - Strafmilderung - Seelische Beeinträchtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 212 Abs. 2, § 21

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 342
  • StV 1993, 354
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08

    Mord (niedrige Beweggründe); verminderte Schuldfähigkeit (eingeschränkte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein solches Vorverschulden des Täters einer Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entgegenstehen (BGHSt 35, 143; BGH NStZ 1997, 333, 334; StV 1993, 354, 355).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Ein besonders schwerer Fall des Totschlags, der die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe rechtfertigt, setzt voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck gekommene Verschulden des Täters so außergewöhnlich groß ist, daß es ebenso schwer wiegt wie das eines Mörders; zu der "Nähe" der die Tat oder den Täter kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal müssen noch schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; NStZ 1993, 342; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3; Eser NStZ 1984, 49, 51 f.).

    Vielmehr liegen erhebliche Strafmilderungsgründe vor, die das Schwurgericht bei der erforderlichen Gesamtwürdigung von Tat und Täter - rechtsfehlerhaft - nicht zureichend gewürdigt hat: So ist der zweite Teil des Tatgeschehens ganz entscheidend dadurch geprägt, daß der Angeklagte nach dem Lesen des "Liebesbriefs" seiner Frau an seinen Stiefvater "die Beherrschung" verlor (UA 11); seine "affektive Erregung" verminderte in Verbindung mit der bei ihm festgestellten Persönlichkeitsstörung seine Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) und damit Schuldgehalt und Strafwürdigkeit der Tat (vgl. BGH NStZ 1993, 342).

  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 174/01

    Totschlag; Mord; Besonders schwerer Fall des Totschlages; Niedrige Beweggründe;

    So reicht die bloße Nähe der die Tat oder den Täter kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal allein als die Schuld besonders erhöhender Umstand nicht aus (BGH NStZ 1993, 342); es müssen noch schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonderes Gewicht haben (BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1; BGH StV 2000, 309; BGH, Beschluß vom 21. September 1999 - 1 StR 186/99 -).

    Denn Handlungsmodalitäten, die Anzeichen für eine erhebliche seelischen Beeinträchtigung sind, dürfen nicht als besondere Strafschärfungsgründe bewertet werden (vgl. BGH NStZ 1993, 342, 343; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 14).

  • BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03

    Besonders schwerer Fall des Totschlages (Nähe zu Mordmerkmalen)

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; StV 2000, 309; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3, 4).
  • LG Köln, 24.05.2013 - 104 Ks 19/13
    Das Vorliegen eines besonders schweren Falles in diesem Sinne kommt in Betracht, wenn das Verschulden des Täters so außergewöhnlich groß ist, dass es ebenso schwer wiegt wie das eines Mörders (BGH NStZ 93, 342).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97

    Tötung eines 12jährigen Mädchens bei Bad Liebenzell muß neu verhandelt werden

    Bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für eine erhebliche affektive Erregung ist zu prüfen, inwieweit der Täter den Affektaufbau verhindern konnte (BGH NStZ 1993, 342).
  • LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 8/10

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Alkoholintoxikation mit einer

    Zudem müssen zu der Nähe der die Tat oder den Täter kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal weitere schulderhöhende Momente von besonderem Gewicht hinzutreten (BGH NStZ 2004, 200; 2001, 647; 1993, 342).
  • BGH, 21.09.1999 - 1 StR 186/99

    Totschlag; Strafzumessung; Strafrahmenangabe; Besonders schwerer Fall des

    Auch die Nähe zu einem gesetzlichen Mordmerkmal reicht als die Schuld besonders erhöhender Umstand nicht aus (vgl. BGH NStZ 1993, 342).
  • LG Kleve, 22.07.2004 - 140 Ks 1/04

    Niedrige Beweggründe, besonders schwerer Fall des Totschlages

    (vgl. BGH, Beschluß vom 04.03.1993, Az: 2 StR 520/92, NStZ 1993, S. 342; BGH, Urteil vom 07.08.2001, Az: 1 StR 174/01, NStZ 2001, S. 647; Münchener Kommentar zum StGB, Band 3, Bearbeiter: Schneider, 1. Auflage, § 212, Rdnrn. 62 und 64; Tröndle/Fischer, w.o., § 212, R. 11).
  • BGH, 21.07.1993 - 5 StR 344/93

    Strafschärfende Berücksichtigung bestimmter Handlungsmodalitäten

    Anhaltspunkte für ein die Verminderung der Tatschuld ganz oder zum Teil ausgleichendes Vorverschulden (vgl. BGHSt 35, 143; BGH StV 1993, 354), kann der Senat den Feststellungen nicht entnehmen; sie beschreiben den Angeklagten als einen unaggressiven Menschen.
  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 422/93

    Erfordernis des Handelns des Täters mit direktem Vorsatz für die Annahme des

  • LG Bonn, 28.01.2020 - 24 Ks 8/19
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